Zahnarzt schaut zweimal kostenlos in den Mund

Kassenpatienten können zweimal im Jahr zur Kontrolluntersuchung beim Zahnarzt gehen, ohne jeweils 10 Euro Kassengebühr zu entrichten: auch wenn ergänzend oder begleitend geröntgt oder Zahnstein entfernt* wird. Zudem kann gleichzeitig eine Vitalitätsprüfung und eine Untersuchung auf Zahnfleischerkrankungen durchgeführt werden. Muss zum Beispiel gebohrt werden, werden die zehn Euro allerdings fällig.

Die Kassengebühr von 10 Euro beim Zahnarzt fällt bei gesetzlich Krankenversicherten bei jeder ersten Behandlung durch den Zahnarzt im Kalendervierteljahr an.

Nicht bezahlen muss:

  • wer jünger als achtzehn Jahre ist,
  • wer zur halbjährlichen Kontrolluntersuchung kommt und nur die oben genannten ergänzenden Leistungen wie Röntgen, Vitalitätsprüfung, parodontale Untersuchung (PSI-Code) und Zahnsteinentfernung (nur einmal jährlich Kassenleistung) erhält,
  • wer eine Überweisung von einem anderen Zahnarzt aus demselben Quartal vorlegt,
  • wer im selben Quartal beim zahnärztlichen Notdienst oder der Urlaubsvertretung die Gebühr bezahlt hat und die Quittung vorlegt. Gleiches gilt, wenn der Patient zuerst beim Zahnarzt behandelt wurde und dann beim Notdienst die Quittung vorlegt,
  • wer eine gültige Zuzahlungsbefreiung von seiner Krankenkasse vorlegt,
  • wer mit seiner Krankenkasse Kostenerstattung vereinbart hat (die Gebühr wird dann nicht in der Praxis bezahlt, sondern von der Kasse bei der Erstattung abgezogen).

*(nur einmal jährlich Kassenleistung)

Dr. Uwe Neddermeyer