Zusatzversicherungen für Zahnersatz

Lücken im Versicherungsschutz schließen

Foto: proDente

Beim Zahnersatz übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen meist nur einen Teil der Kosten. Bei regelmäßigem Zahnarztbesuch (dokumentiert im Bonusheft), beträgt der Festzuschuss bis zu zwei Drittel der Kosten der Regelversorgung.


Da liegt es nahe, den Versicherungsschutz durch eine Zusatzversicherung für den Zahnersatz zu verbessern! Es gibt mittlerweile etwa 50 Angebote verschiedener Versicherungen mit zum Teil ganz unterschiedlichen Tarifen und Regelungen.
Die Höhe der Beiträge hängt nicht nur vom Leistungsumfang, sondern auch von Alter und Geschlecht des Versicherten ab. Zudem gibt es leider einige recht unübersichtliche Pakete mit Leistungen aus anderen Bereichen, die eventuell gar nicht sinnvoll sind.

Detailregelungen sind entscheidend

Mittlerweile übernehmen einige sehr gute Zahnzusatzversicherungen sogar Kosten für die sehr wichtige Professionelle Zahnreinigung und erstatten Zahnbehandlungen, die über das Spektrum der GKV hinausgehen. Dabei gilt der Grundsatz: Preiswerte Zusatzversicherungen leisten weniger als hochwertige.

Wichtiger als die Erstattungshöhe sind die tarifspezifischen Begrenzungen. Einige Versicherer erstatten in den ersten zwei, drei oder vier Jahren nach dem Abschluss der Versicherung nur einen bestimmten Betrag, andere schließen Zuzahlungen etwa zu Implantaten, Inlays oder bestimmten vorbereitenden Untersuchungen generell aus. Für den Versicherten schwer zu durchschauen sind auch gebührenspezifische Beschränkungen im Bereich der privaten Abrechnung, der GOZ. Von Fall zu Fall kann sich das ganz unterschiedlich auswirken.

Rücksprache mit Zahnarzt geraten

Am besten prüft man in Rücksprache mit dem eigenen Zahnarzt genau, ob und welche Regelungen welcher Versicherung sinnvoll sind. Das hängt vom Alter, vom Zustand der Zähne und von verschiedenen anderen Faktoren ab.

Wichtiger Hinweis

Denken Sie nicht erst über eine Zusatzversicherung nach, wenn Zahnersatz oder andere größere Behandlungen anstehen, denn dann wird die Versicherung Sie in der Regel gar nicht aufnehmen bzw. die Kostenübernahme der Behandlung und möglicher Folgebehandlungen ausschließen oder nachfragen, ob der Behandlungsbedarf schon vor Abschluss des Vertrages bestand.