Infektionsgefahr in der Zahnarztpraxis?
Oberstes Gebot: Hygiene!

- Foto: Colgate
Heute ist ein gut durchdachter Hygieneplan nicht nur Pflicht, sondern eine Selbstverständlichkeit in jeder Zahnarztpraxis.
Die Zahnärzte und ihr zahnmedizinisches Personal verfügen über detailliertes Wissen und ausreichende Desinfektions- und Sterilisationsmethoden, um einer Infektionsgefahr optimal vorzubeugen.
Allein durch das herkömmliche Reinigen der Praxis wird schon erreicht, dass die Keimzahlen extrem gesenkt werden. Zahnärztliche Behandlungsgegenstände, darunter viele kostspielige Einmalartikel, sind praktisch keimfrei. Die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen, die dem Patienten zugute kommen, werden noch dadurch verstärkt, dass der Zahnarzt und sein Team auch ein hohes Selbstschutzinteresse haben.
Dennoch greifen die Medien dieses Thema manchmal in unfairer Weise auf und verunsichern dadurch die Bevölkerung. Ein Thema gibt es, mit dem die Öffentlichkeit immer wieder in Stimmung gebracht werden kann: AIDS! Die Gefahr einer HIV-Infektion durch eine zahnärztliche Behandlung ist mehr oder weniger unmöglich.
Infektionsschutz steht im Mittelpunkt
Für die Zahnärzte ist der Infektionsschutz, sowohl für den Patienten als auch für sich und die Praxismitarbeiterinnen, nicht erst durch die HIV/AIDS-Problematik zu einem wichtigen Anliegen geworden.
Es besteht nicht der geringste Anlass, aus Angst vor Infektionen eine notwendige Zahnbehandlung aufzuschieben oder gar abzusetzen.
Wichtig ist, dass Patienten, welche an einer infektiösen Krankheit leiden, ihren Zahnarzt darauf hinweisen. Für den Zahnarzt und das Praxispersonal gilt die ärztliche Schweigepflicht.
Im Übrigen ist in einem Gesundheitswesen mit freier Arztwahl Vertrauen die Grundlage für eine gute Arzt-/Patientenbeziehung.
